Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.10.1978

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.11.1978 - 2 W 90/78   

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https://dejure.org/1978,6010
OLG Oldenburg, 14.11.1978 - 2 W 90/78 (https://dejure.org/1978,6010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.11.1978 - 2 W 90/78 (https://dejure.org/1978,6010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. November 1978 - 2 W 90/78 (https://dejure.org/1978,6010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 513
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 15.10.1997 - 2 U 171/97

    Zahlungsaufschub des Feuerversicherers; Voraussetzungen für die Berechtigung zum

    Maßgeblich für das Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers kann nicht allein die aus Gründen der Rechtssicherheit einfachere, weil formale Betrachtungsweise sein, ob ein Ermittlungsverfahren ausdrücklich gegen einen namentlich bezeichneten und demgemäß in das Register eingetragenen Beschuldigten geführt wird (Senat VersR 1979, 513).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.1978 - 5 U 29/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7192
OLG Köln, 30.10.1978 - 5 U 29/78 (https://dejure.org/1978,7192)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.1978 - 5 U 29/78 (https://dejure.org/1978,7192)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 1978 - 5 U 29/78 (https://dejure.org/1978,7192)
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Papierfundstellen

  • VersR 1979, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94

    Übertragung des Versicherungsvertrags mit Übertragung des versicherten Objekts

    Die Rechtsprechung nimmt zwar in einem solchen Falle einer ausdrücklichen Nachfrage seitens eines Versicherungsnehmers eine Hinweispflicht des Versicherers an, bei deren Verletzung dieser dem Versicherungsnehmer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. OLG Köln in VersR 1979 S. 513, in r + s 1989 S. 125 und in VersR 1993, S. 1385; LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).
  • LG Mainz, 13.10.2005 - 4 O 49/05

    Versicherungsvertragsrecht: Hinweis- und Beratungspflicht der Versicherung oder

    Verlangt er jedoch von der Versicherung bzw. deren Agenten Beratung, weil er sich selbst nicht in der Lage sieht, die ausreichende Höhe der Versicherungssumme zu bestimmen, so hat ihn die Versicherung bzw. deren Agent entsprechend zu unterstützen (OLG Koblenz, VersR 1997, 1226; OLG Celle, VersR 1995, 333; OLG Köln, VersR 1979, 513).
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